Neues Cannabis-Gesetz checken: Wie viele Pflanzen sind erlaubt und was ist beim Anbau zu beachten?

  • Posted 8 Monaten ago

Die Einführung des neuen Cannabisgesetzes in Deutschland wirft viele Fragen auf. Insbesondere hinsichtlich der Regelung des Heimanbaus von Cannabis gibt es viele Fragezeichen. Eine der häufigsten gestellten Fragen betrifft die Anzahl der Pflanzen pro Person, die für den Eigenanbau zugelassen sind. Wie viele Pflanzen pro Person sind also legal? Und was ist beim Anbau zu berücksichtigen?

Nach dem neuen Gesetz, das laut Gesetzesentwurf „vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2025 in Kraft“ tritt, dürfen Bürger bis zu drei weibliche Cannabispflanzen für den Eigenverbrauch anbauen.

Gemäß § 9 des Cannabis-Gesetzes ist es Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt, insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig anzubauen. Dies setzt vorraus, dass sie dies an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt tun. Das heißt, dass Erwachsene, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben, bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum zu Hause anbauen dürfen.

Zusätzlich müssen nach § 10 in privaten Räumen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. So wird sichergestellt, dass der persönliche Cannabisanbau keine übermäßige Belästigung oder Störung der Nachbarn verursacht. Das bedeutet, dass Sie beim Cannabisanbau darauf achten müssen, Gerüche oder Lärm zu vermeiden, die Ihre Nachbarn stören könnten.

Andererseits müssen Cannabis und seine Vermehrungsprodukte durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen am Wohnort und am gewöhnlichen Aufenthaltsort vor dem Zugriff anderer Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, geschützt werden. Das verhindert den Zugriff unbefugter Personen auf Cannabis und gewährt die Sicherheit Ihrer häuslichen Umgebung.

Es ist wichtig zu betonen, dass Cannabis, das aus dem privaten Eigenanbau stammt, nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Der Eigenanbau darf nämlich nur zum persönlichen Gebrauch genutzt werden und nicht zur Weitergabe oder zum Verkauf verwendet werden.

Diese Regelung gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Cannabisversorgung zu kontrollieren und die Produktqualität sicherzustellen.

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